Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alleiniger Inhaber von Showmaker ist Harry Hegenbarth.

 

1. Gegenstand des Vertrags

1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Showmaker und Auftraggeber. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers können schriftlich und gesondert vereinbart werden. Eine mündliche Absprache über Änderungen der Vertragsbedingungen ist ungültig.

1.2.
Bei Folgeaufträgen des Auftraggebers gelten diese AGB auch ohne erneute und ausdrückliche Vereinbarung.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1.
Basis für jegliche Dienstleistungen von Showmaker sind schriftliche und/oder mündliche Vereinbarungen. Sollte der Auftraggeber ein schriftliches Re-Briefing von Showmaker wünschen, so ist dies spätestens bei der Auftragserteilung anzugeben. Das Re-Briefing wird in diesem Fall Vertragsbestandteil. Es kann durch den Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Re-Briefings widersprochen werden.

2.2.
Bei Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags durch den Auftraggeber sind die dadurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls zu begleichen. Die Mehrkosten werden nach den üblichen Stunden- und Kalkulationssätzen von Showmaker berechnet.

2.3.
Bei Ereignissen höherer Gewalt behält sich Showmaker vor, die vom Auftraggeber beauftrage Dienstleistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Es ensteht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegenüber Showmaker. Sollten für den Auftraggeber durch höhere Gewalt wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können, entsteht ebenfalls kein Schadenersatzanspruch.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.
Mit dem vollständigen Erhalt der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Showmaker gefertigten auftragsbezogenen Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen der Arbeiten, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

3.2.
Die erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3.
Showmaker behält sich vor, die entwickelten Werbemittel zu signieren und den Auftrag für Referenzzwecke zu nutzen. Diese Signatur kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Showmaker und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

3.4.
Die Arbeiten von Showmaker dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragte Dritter weder im Original noch bei Reproduktionen verändert werden. Jegliche Nachahmung, auch bei Teilen des Werkes, ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Showmaker vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar von mindestens der 4-fachen Höhe des eigentlich vereinbarten Honorars zu.

3.5.
Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, honorarpflichtig und bedürfen in jedem Fall eine schriftliche Einwilligung von Showmaker.

4. Vergütung

4.1.
Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins durch den Auftraggeber steht Showmaker ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu.

4.2.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber und/oder bei Änderungen der Voraussetzungen für die Leistungserstellung werden Showmaker Entertainment alle dadurch anfallenden Kosten durch den Auftraggeber ersetzt und Showmaker wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.3.
Alle in Angeboten und laufendem Verkehr genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der aktuell geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der Nachhonorierung.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Showmaker alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.

7. Gewährleistung und Haftung von Showmaker

7.1
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Showmaker erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Showmaker ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt Showmaker von Ansprüchen Dritter frei, wenn Showmaker auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.

7.2.
Showmaker haftet nicht für in Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Showmaker haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. Diese sind vom Auftraggeber auf die entsprechenden Rechte zu prüfen.

8. Verwertungsgesellschaften

Der Auftraggeber verpflichtet sich, anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise die GEMA, abzuführen, sollte dies nicht ausdrücklich im Angebot mit inbegriffen sein. Werden diese Gebühren von Showmaker verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese an Showmaker gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9. Künstlersozialabgabe

Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Auftragsvergabe eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Zu diesem Zweck hat der Kunde der Künstlersozialkasse den Inhalt des mit Showmaker geschlossenen Vertrages unaufgefordert anzuzeigen und die dann fällige Abgabe dort zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der durch Showmaker gestellten Rechnung in Abzug gebracht werden.

10. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die während der Auftragserarbeitung von Showmaker erstellt werden, verbleiben bei Showmaker. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Showmaker schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

11. Auftragsstornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an. Auftragsstornierungsgebühren fallen bis 2 Wochen vor dem Einsatz zu 60% des vereinbarten Auftragswertes aller Positionen an. Wird der Auftrag bis 1 Woche vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich dieser, 100% des gesamten Auftragswertes zu zahlen. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand. Damit sind sowohl der Auftrag komplett als auch die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen gemeint. Bei Änderungen oder Stornierungen des Auftrages oder der im Auftrag enthaltenen Einzelleistungen – komplett oder teilweise – sind aus o.g. Gründen auf Gutschrift oder Erstattung etwa ersparter Aufwendungen ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

12.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bensheim.

12.2.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.